
Kinderbetreuung steuerlich absetzen: 2025 steigt der Steuerbonus
Seit 2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Der maximal absetzbare Betrag steigt um 800 Euro auf 4.800 Euro pro Jahr. Dies gilt für Betreuungskosten durch Kita, Hort, Babysitter oder Tagesmütter und sorgt für eine spürbare finanzielle Entlastung.
Höhere Steuerersparnis für Eltern
Bisher konnten Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten steuerlich geltend machen, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Ab 2025 wird dieser Anteil auf 80 Prozent erhöht, sodass bis zu 4.800 Euro vom Finanzamt berücksichtigt werden. Der Gesamtbetrag, der in der Steuererklärung angegeben werden darf, bleibt mit 6.000 Euro pro Jahr unverändert. Die Regelung gilt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.
Welche Betreuungskosten sind absetzbar?
Steuerlich anerkannt werden Ausgaben für Kita, Kindergarten, Kinderkrippe, Tagesmütter, Babysitter, Nannys oder Au-Pairs. Freizeitaktivitäten, Nachhilfe oder Verpflegungskosten fallen hingegen nicht unter die steuerlich absetzbaren Betreuungskosten. Wichtig ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung per Überweisung oder Einzugsermächtigung erfolgt – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Kinderbetreuungskosten über das 14. Lebensjahr hinaus
Für Eltern von Kindern mit Behinderung gelten besondere Regelungen. Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, gibt es eine Besonderheit. In diesem Fall können Betreuungskosten auch über das 14. Lebensjahr hinaus steuerlich geltend gemacht werden.
Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig: Die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und das Kind kann nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.
Kinderbetreuung durch Verwandte steuerlich absetzen
Auch wenn Verwandte wie Großeltern, Tanten, Onkel oder Geschwister die Betreuung übernehmen, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag, der einer Vereinbarung mit einer fremden Betreuungsperson entspricht. Zahlungen müssen nachweisbar erfolgen, da Barzahlungen nicht anerkannt werden. Auch wenn Verwandte kein Entgelt erhalten, können Eltern die Erstattung von Fahrtkosten mit 30 Cent pro Kilometer absetzen, sofern eine detaillierte Fahrkostenaufstellung vorliegt.
Fazit: Mehr steuerliche Vorteile für Familien
Mit der Erhöhung des steuerlich absetzbaren Betrags profitieren Eltern 2025 von einer spürbaren Entlastung. Wer Betreuungskosten für Kita, Tagesmutter oder Babysitter nachweisen kann, darf nun bis zu 4.800 Euro geltend machen. Besonders Familien mit hohen Betreuungskosten sollten diese Möglichkeit nutzen und ihre Belege sorgfältig aufbewahren.